Allgemeine Geschäftsbedingungen der HML Capital AG

Vorliegende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der HML Capital AG und den jeweiligen Vertragspartnern und Auftraggebern. Bedingungen des Vertragspartners bzw. Auftraggebers, die den AGB der HML Capital AG entgegenstehen haben keine Gültigkeit, sofern diese nicht schriftlich von der HML Capital AG anerkannt wurden.

§ 1 Umfang und Ausführung des Auftrags

(1) Konkrete Inhalte und der Umfang der von der HML Capital AG zu erbringenden Leistung oder Tätigkeit richtet sich nach dem im individuell vereinbarten, schriftlichen Auftrag.

(2) Alle Arbeiten werden von der HML Capital AG mit größter Sorgfalt situations- und bedürfnisgerecht an die Umstände des Auftraggebers ausgerichtet, wobei die HML Capital AG in keinem Fall steuerberatende oder rechtsberatende Tätigkeiten erbringt.

(3) Alle Aufträge werden von der HML Capital AG auf der Grundlage der zur Verfügung gestellten Unterlagen, Zahlen und Auskünfte mit bestem Wissen und Gewissen ausgeführt. Es liegt dabei nicht an der HML Capital AG, die Unterlagen, Zahlen und Auskünfte auf ihre Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit zu überprüfen.

(4) Absatz 3 gilt auch, wenn entsprechende Plausibilitätsprüfungen im Rahmen des Auftrags vorzunehmen sind, welche allein an die vom Auftraggeber oder Vertragspartner mitgeteilten Unterlagen, Zahlen und Auskünfte anknüpfen und deren Überprüfung nicht beauftragt wurde.

§ 2 Vertraulichkeit

(1) Über alle Tatsachen, die der HML Capital AG im Zusammenhang mit der Ausführung von Aufträgen zur Kenntnis gelangen, wird diese Stillschweigen gegenüber jeder Partei bewahren, es sei denn, die HML Capital AG wird vom Auftraggeber oder Vertragspartner schriftlich von der Vertraulichkeitspflicht entbunden. Zu diesem Stillschweigen sind auch alle Mitarbeitenden und Freelancer der HML Capital AG verpflichtet.

(2) Die HML Capital AG hält unter allen Umständen das jeweils gültige Bundesdatenschutzgesetz ein.

(3) Die Verschwiegenheitsverpflichtung der HML Capital AG über Tatsachen des Auftraggebers bzw. Vertragspartners wird unverzüglich beendet, wenn der HML Capital AG illegale Tätigkeiten in den Bereichen der Geldwäsche oder Steuerhinterziehung ihres Auftraggebers oder Vertragspartners bekannt werden.

§ 3 Haftung

(1) Für eigenes Verschulden haftet die HML Capital AG im Rahmen des durch die HML Capital AG durchgeführtenAuftrags, soweit die jeweilige vertragliche Pflichtverletzung grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurde. Weiter haftet die HML Capital AG nur für durch Verletzung kardinaler Vertragspflichten herbeigeführte voraussehbare Schäden.

(2) Die Haftung der HML Capital AG ist – soweit gesetzlich zulässig – auf den hälftigen Wert des vereinbarten Erfolgshonorars beschränkt, wobei auf im gesetzlich zulässigen Umfang die Haftung der HML Capital AG ausgeschlossen wird.

(3) Setzt der Auftraggeber oder Vertragspartner nach durchgeführter Beratung des Beratungsergebnis eigene geschäftliche Entscheidungen um, so haftet die HML Capital AG in keinem Fall für die Durchführung derartiger Entscheidungen oder deren wirtschaftlichen Erfolg.

(4) Absatz 3 gilt auch in jenen Fällen, in welchen die HML Capital AG zur Umsetzung des Beratungsergebnissesbeauftragt wurde. Insoweit ist die HML Capital AG im Auftrag für Rechnung und auf Gefahr des Auftraggebersbzw. Vertragspartners tätig.

(5) In jedem Fall ist die Haftung der HML Capital AG auf eine Obergrenze i.H.v. 500.000,00 Euro nachgewiesenen Schadens begrenzt.

§ 4 Mitwirkungspflichten

(1) Soweit es zur ordnungsmäßigen Erledigung des Auftrags erforderlich ist, so ist der Auftraggeber oder Vertragspartner zur Mitwirkung verpflichtet, wobei Auftraggeber und Vertragspartner die zur Ausführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen, Zahlen und Auskünfte der HML Capital AG vollständig und inhaltlich zutreffend zur Verfügung zu stellen haben.

(2) Werden die obliegenden Mitwirkungshandlungen nach Aufforderung der HML Capital AG nicht oder nicht vollständig erbracht, ist die HML Capital AG berechtigt aber nicht verpflichtet, den abgeschlossenen Vertrag fristlos zu kündigen. Wurde eine fristlose Kündigung aufgrund fehlender, nachhaltig unterbliebener oder bewusst unvollständiger Mitwirkung ausgesprochen, so kann die HML Capital AG die vereinbarte bzw. prognostizierte Gesamtvergütung abzüglich der durch die vorzeitige Vertragsbeendigung ersparten Aufwendungen in Rechnung stellen, mindestens jedoch 2.000,00 Euro.

§ 5 Auftragsbeendigung

(1) Der Auftrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistung durch die HML Capital AG, durch Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit oder durch eine vertragsgerechte Kündigung.

(2) Sofern der Vertragszweck nicht mehr erreicht werden kann und dadurch vertraglich geschuldeter Erfolg undurchführbar wird, verpflichtet sich der Auftraggeber bzw. Vertragspartner einen Aufwendungsersatz entsprechend der individuell getroffenen Mandatsvereinbarung zu zahlen.

§ 6 Elektronische Korrespondenz / mdl. Auskünfte

(1) Die HML Capital AG kommuniziert mit Auftraggebern und Vertragspartnern auf elektronischem Wege ohneVerschlüsselungsverfahren, um die Auftragsbearbeitung zu beschleunigen. Dabei übernimmt die HML Capital AG außer für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln innerhalb des gesetzlich zulässigen Maßes keine Haftung für eventuelle Schäden, die dem Auftraggeber, Vertragspartnern oder Dritten aus derartiger Kommunikation entstehen.

(2) Auskunfterteilung erfolgt regelmäßig schriftlich.

§ 7 Allgemeines

(1) Vertragsänderungen und -ergänzungen bedürfen der Schriftform. Die Schriftformerfordernis kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung der Vertragsparteien aufgehoben werden.

(2) Für alle Ansprüche aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Weingarten.

(3) Bei Unwirksamkeit einzelner AGB-Bestimmungen wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt (Salvatorische Klausel). Beide Vertragsparteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.